EÜR für Kleinunternehmer: So führst du deine Einnahmenüberschussrechnung

Als Kleinunternehmer oder Nebengewerbetreibender musst du in der Regel keine doppelte Buchführung machen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht: Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn.

Was ist die EÜR?

Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige und Kleingewerbe. Du stellst die Betriebseinnahmen des Jahres den Betriebsausgaben gegenüber. Das Ergebnis geht in deine Einkommensteuererklärung. Übermittelt wird die Anlage EÜR in der Regel elektronisch über ELSTER.

Was bedeutet Kleinunternehmer?

Nach §19 UStG erhebst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (Stand 2025/2026, bitte aktuell prüfen). Dafür kannst du auch keine Vorsteuer ziehen. Das heißt: Eingangsrechnungen trägst du mit dem Bruttobetrag als Ausgabe ein.

Zufluss- und Abflussprinzip

Bei der EÜR zählt der Zahlungszeitpunkt (§11 EStG). Einnahmen buchst du, wenn das Geld bei dir ankommt, Ausgaben, wenn du bezahlst, nicht am Rechnungsdatum.

So gehst du vor

  1. Jede Einnahme mit Datum, Betrag, Kunde und Belegnummer erfassen.
  2. Jede Betriebsausgabe erfassen und einer Kategorie zuordnen, zum Beispiel Software, Werbung, Fahrzeugkosten, Bürobedarf.
  3. Privatausgaben nicht als Betriebsausgabe buchen.
  4. Am Jahresende Summen bilden und in die Anlage EÜR übertragen.
  5. Belege geordnet aufbewahren. Die Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel sechs bis zehn Jahre, bei Buchungsbelegen aktuell acht Jahre, bitte aktuell prüfen.

Häufige Fehler

Fertige Tabelle statt leeres Blatt

Unsere Excel-Vorlage für Kleinunternehmer erfasst Einnahmen und Ausgaben, wertet monatlich aus und bereitet die Summen für die Anlage EÜR vor.

Zur Vorlage (14,99 €)

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Prüfe wichtige Punkte im Einzelfall beim Finanzamt, Steuerberater oder Mieterverein.